Dies ist ausdrücklich KEINE Empfehlung wegen des Krieges in der Ukraine und den Kurseinbrüchen an den Börsen in digitale Krypto-Assets zu flüchten. Wie man am aktuellen Absturz auch von Bitcoin & Co sieht, sind Kryptos keine sicheren Häfen, es fehlt hier noch am Anlegervertrauen. Vielmehr ist dies ein Hinweis auf eine Steueränderung für jene, die sich schon länger mit der Idee befassen, einen kleinen Teil ihres Vermögens in Krypto-Assets zu stecken. In Österreich sind Gewinne aus Krypto-„Währung“ ab dem 1. März 2022 mit 27,5 Prozent zu versteuern, egal wie lange man die Assets behält. Bisher musste man Krypto-Gewinne hierzulande nur beim Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist versteuern. Wer bis zum 28.2. Bitcoin, Etherium & Co. anschafft, hat künftig Altbestand in seiner Wallet, der bei einer Behaltedauer über einem Jahr weiterhin steuerfrei bleibt. Mining und Staking, also das Schürfen und Vermehren von Krypto-Assets wird künftig auch mit 27,5 Prozent besteuert, so lange es nicht im größeren Umfang gewerbsmäßig erfolgt. Dann wäre die meist höhere progressive Einkommensteuer von bis zu 55 Prozent fällig.
Es gibt künftig aber auch steuerliche Vorteile: Die Verluste aus Krypto-Spekulationen können mit Gewinnen aus Wertpapieren, Dividenden und Zinsen gegengerechnet werden. Auch muss man den Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes, zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum innerhalb eines Jahres nicht versteuern. Die Krypto-Börsen behalten künftig die Steuern ein und führen sie an das Finanzamt ab. Einkünfte aus Krypto-Derivaten wie etwa Token auf Aktien, Kunst etc. unterliegen übrigens dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz, außer man beauftragt seine Krypto-Börse, freiwillig KESt einzubehalten.
Theoretisch könnte man sein Krypto-Wallet auch im Ausland einrichten. Aber abgesehen von der erforderlichen Steuerehrlichkeit ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch hier die Finanzämter der EU-Staaten austauschen.
In Deutschland sind Gewinne aus Krypto-Verkäufen weiterhin nur zu versteuern, wenn man die Vermögenswerte innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Ein Cent darüber und man muss den Gesamtgewinn versteuern.
In der Schweiz unterliegen Guthaben in Krypto der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs. Als Steuerbasis publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für Bitcoin, Ether und weitere virtuelle „Währungen“ einen offiziellen Kurswert als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen. Kapitalgewinne sind steuerfrei, aber auch Verluste können nicht abgezogen werden. Mining, Staking oder Lending ist ein zu versteuerndes Einkommen.
Wie immer bei der Veranlagung gilt allerdings auch bei Krypto-Investments: Die Ertragschancen und auch das Risiko, nicht die Besteuerung sollten im Vordergrund stehen …
RechtlicherHinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagenentstehen, übernehmen die Autorin, Julia Kistner keine Haftung.
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