…. und was man als Anleger dagegen tun kann
Der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck will Höchstverdiener ja insgesamt knapp 20 Prozent mehr abknöpfen. Dies über einen höheren Spitzensteuersatz und über die Progression. Auch die stärker Besteuerung von Erbschaften ist populär. Ob in Deutschland oder In Österreich, wo es derzeit keine Erbschaftssteuer gibt, nur ein Mini-Equivalent bei Grundstücksübergaben. SPÖ-Chef Babler geht mit einer Millionärssteuer von fünf bis sechs Milliarden Euro auf Vermögen und Erbschaften in den offiziell noch nicht existierenden Wahlkampf.
Mehr Kreativität kann man den amtierenden Politikern nun mal nicht zutrauen. Schulden, die sich nicht vollständig weginflationieren, lassen sich in ihren Köpfen nur mit mehr Steuereinnahmen begleichen. Übrigens, lieb Österreicher, ist Euch bewusst, dass wir 2023 14,84 Prozent mehr ausgeben, als wir ausgeben? Das ergibt eine Budgetloch von 17,1 Milliarden Euro!
Auf Steuerdiskussionen reagierte mein langjähriger Chef und sehr vermögende Herausgeber immer mechanisch: „Kapital ist scheu wie ein Reh“. Ganz so einfach ist es für den Otto-Normal-Bürger auch nicht, sein Geld ins Ausland zu verschieben, denn versteuert wird dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Mit einer einzigen Ausnahme innerhalb der EU: Immobilien. Sie werden nicht in dem Staat besteuert, wo man primär zuhause ist, sondern dort, wo die Immobilie steht.
Als Freundin von Wertpapieren kann man zwar Brokerkonten im benachbarten Ausland problemlos eröffnen. Versteuern muss man die KESt dann aber trotzdem in Österreich, bzw., liebe deutsche Hörer in Deutschland, liebe Schweizer in der Schweiz. Und es wir nur komplexer, weil man bei ausländischen Traderplattformen ohne Niederlassung im Wohnsitz-Land nicht automatisch für einen die KEST abführen können.
Wo man allerdings als Anleger legal seine Steuerlast verringern kann ist.
1.) Wenn man zwei Wertpapierkonten hat die Verluste auf dem einen mit den Gewinnen der anderen über den Steuerausgleich gegenzurechnen.
2.) Etwaige Freibeträge für Wertpapiergewinne zu nutzen. In Österreich gibt es den für den Privatanleger so gut wie nicht, sondern nur für Unternehmer über den Investionsfreibetrag für ganz bestimmte Wertpapiere. In Deutschland hat jeder einen Spar- bzw. Gewinnfreibetrag von 1000 Euro pro Nase, also bei gemeinsamer Veranlagung von 2000 Euro.
3.) Das gilt vor allem für Österreicher, die Wertpapierverluste nicht wie in Deutschland auch in das nächsteJahr und die folgenden übertragen dürfen. Österreicher sollten einen Depotcheck machen, ob sie die Tech-Rally mitgemacht, viele Gewinne 2023 realisiert haben und es nicht Problemaktien gibt, die sie loswerden wollen und wo sie heuer realisierte Verluste mit den Gewinnen steuerschonend gegenrechnen könnten. Österreicher haben wiederum den Vorteil, dass sie Aktien- gegen Anleihen-Gewinne und Verluste gegenrechnen dürfen. Das dürfen die Deutschen nicht.
4.) Wer viele Dividenden von Auslandsaktien kassiert, kann sich hier die zu viel bezahlte Quellensteuer beim ausländischen Finanzamt zurückholen. Habe ich als Österreicherin etwa eine Siemens im Depot, dann schlägt der deutsche Fiskus mit 26,375 Prozent zu. Zusätzlich zieht der österreichische Fskus eine – wenn auch – reduzierte KEST von 12,5% ab, ergibt in Summe aber immer noch eine Steuerbelastung auf die Dividende von 38,875 Prozent. Das sind 11,375% mehr als die generelle österreichische KEST-Pflicht von 27,5%. Jetzt kann ich diese zu viel bezahlte Steuer von 11,375% beim deutschen Finanzamt zurückfordern. Nur wer tut sich das an?
5.) Weil die Dividendenbesteuerung so heftig ist wähle ich bei Fonds oder ETFs lieber die thesaurierende Variante, also die, die nichts ausschüttet, sondern die Dividenden gleich wiederveranlagt. So profitiere ich gleich vom Zinseszinseffekt.
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